Fakten!
Nachfolgend ein paar Fakten zum Nachdenken:
- Die Parzelle 221 ist im heutigen Zonenplan der Gemeinde Farnern zum einen der Grünzone und zum andern der Zone mit Planungspflicht ZPP1 "Rumi-West" zugewiesen.
- Die Investorin will die Grünzone verschieben und die Planungspflicht aufheben.
- Die Gemeinde verliert dadurch ihr bestehendes, bewährtes Mitplanungsrecht in dieser, nicht ohne Grund als Zone mit Planungspflicht geregelten Zone.
- Die Unterstützung kommerzieller Interessen der Grundeigentümerin gehört nicht zu den Aufgaben der Gemeinde!
- Die Grundeigentümerin kann bereits jetzt eine Bauparzelle von ca. 3'800 m2 ausnützen.
- Worin liegt das Interesse der Gemeinde Farnern ein Baureglement derart auf die Wünsche einer Investorin masszuschneidern?
- Sollte nicht ein Projekt passend zu den heutigen Vorgaben erstellt werden?
- Nötige Abklärungen seitens der Gemeinde wurden nicht gemacht:
finanzielle Auswirkungen NICHT GEKLÄRT Strassenerschliessung NICHT GEKLÄRT Wasserversorgung NICHT GEKLÄRT Mehrwertabgabe für Gemeinde NICHT GEKLÄRT
Wieso soll die Farnerer Bevölkerung der Änderung Baureglement und Zonenplan "Rumi-West“ zustimmen, wenn solche Fragen im Vorfeld nicht seriös geklärt sind und die Gemeinde nur Nachteile davon hat?
Die angestrebte Aufhebung der Planungspflicht und die Zuweisung des ZPP-Gebiets zur Regelbauzone ist darauf ausgerichtet, der Grundeigentümerschaft eine möglichst rentable Nutzung ihres Grundstückes zu ermöglichen. Aus Sicht der Grundeigentümerschaft ist dies verständlich, aus Sicht der Ortsplanung nicht.
Die Berücksichtigung kommerzieller Interessen der Grundeigentümerin gehört nicht zu den Aufgaben der Gemeinde!
Gemäss Vorprüfungsbericht des AGR vom 15. Mai 2023 ist in der Gemeinde Farnern zudem kein tatsächlicher Wohnbaulandbedarf nachweisbar.
Somit ist bei der Abstimmung dringend ein "NEIN" von jeder stimmberechtigten Farnererin und jedem stimmberechtigten Farnerer nötig.